AGB
- GRUNDLAGEN
1.1. Anwendungsbereich
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gelten für alle Werbeaufträge und damit verbundenen Dienstleistungen von theINDUSTRY ausschliesslich diese AGB. Allfällige andere Bestimmungen oder Vereinbarungen, insbesondere AGB von Werbeträgern, kommen nur dann zur Anwendung, sofern auf solche ausdrücklich und schriftlich verwiesen wird. Ferner werden AGB von Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen sollten.
1.2. Definitionen
Als Werbeauftrag gemäss diesen AGB gilt jeder Vertrag zwischen theINDUSTRY und einem Werbeauftraggeber über die Auslieferung, Ausstrahlung oder Aufschaltung (nachfolgend «Distribution») von Werbe‑, Sponsoring- oder weiteren Formen der kommerziellen Kommunikation (nachfolgend «Werbeformen») auf Websites und Websitenetzwerken. Als Werbeauftraggeber gilt ein Werbetreibender oder eine Werbe- oder Media-Agentur (nachfolgend «Agentur» genannt), sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt.
1.3. Agenturbestimmungen
Werbeaufträge von Agenturen werden von theINDUSTRY nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. theINDUSTRY ist berechtigt, von Agenturen eine Vollmacht zu verlangen. Ein von einer Agentur vertretener Werbeauftraggeber kann sich gegenüber theINDUSTRY nur durch Zahlung an theINDUSTRY gültig von seiner Zahlungsverpflichtung befreien.
1.4. Rechtsstellung theINDUSTRY
theINDUSTRY handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. theINDUSTRY schliesst zu diesem Zweck in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den Werbeträgern.
1.5. Beizug Dritter
theINDUSTRY ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.
- WERBEVERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Zustandekommen
Offerten/Angebote von theINDUSTRY bleiben unverbindlich. Ein Werbeauftrag kommt zustande, wenn theINDUSTRY die vom Werbeauftraggeber oder der Agentur mit rechtsgültiger Unterschrift unterzeichnete Auftragsbestätigung erhält. Mit der Distribution der vom Werbeauftraggeber bei theINDUSTRY reservierten oder zugesagten Werbeformen kommt der Werbeauftrag in jedem Fall zustande. Die Distribution ersetzt in diesen Fällen den unterschriftlich bestätigten Werbeauftrag des Werbeauftraggebers.
2.2. Vorbehalte
Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.
2.3. Anlieferung der Werbemittel
Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, theINDUSTRY das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung notwendige Material (insb. Werbemittel und ‑motive), in dem von theINDUSTRY verlangten Format bis spätestens zu den unten aufgeführten Terminen vor dem bestätigten Distributionstermin, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen: 3 Werktage für Gif, JPEG, Redirects Codes oder Tags 3 Werktage für Rich Media (HTML, Flash, Shockwave) 5 Werktage für PR-Texte und Spezialwerbemittel Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen abweichen. theINDUSTRY informiert in einem solchen Fall den Werbeauftraggeber schnellstmöglich.
2.4. Verantwortung Qualität Werbemittel
Für die technische Qualität und den Inhalt der angelieferten Werbemittel ist allein der Werbeauftraggeber und/oder die Agentur verantwortlich.
2.5. Recht auf Ablehnung
theINDUSTRY ist nicht verpflichtet, die vom Werbeauftraggeber und/oder der Agentur gelieferten Werbemittel zu prüfen. theINDUSTRY sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlichen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen, diskriminierenden oder ähnlichen Gründen abzulehnen. theINDUSTRY ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen. Eine solche Ablehnung teilt theINDUSTRY dem Werbeauftraggeber unverzüglich mit. Der Werbeauftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, sofort ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Sollte dieses Ersatz-Werbemittel für die Einhaltung des vereinbarten Distributionszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, steht theINDUSTRY der ganze Vergütungsanspruch zu, wie wenn die Distribution zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
2.6. Rechte aus Herstellung Werbemittel durch theINDUSTRY
Wird theINDUSTRY vom Werbeauftraggeber mit der Herstellung von Werbemittel beauftragt, so verbleiben sämtliche daraus entstehenden Rechte insbesondere Urheberechte aus dem Werk bei theINDUSTRY. Dem Werbeauftraggeber wird ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werbemittel zum Zwecke der Werbung eingeräumt, welches mit dem Preis für das Werbemittel abgegolten ist.
- DISTRIBUTION
3.1. Grundlagen
Ein von theINDUSTRY rechtswirksam abgeschlossener Werbeauftrag verpflichtet theINDUSTRY zur vereinbarungsgemässen Distribution der Werbung, wobei der Auftrag grundsätzlich auch eine Festlegung hinsichtlich des Distributionszeitpunktes und ‑ortes (Platzierung auf bestimmten Website-Angeboten, Preisgruppe und Datum) vorsieht, letzteres vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen.
3.2. Platzierung auf Website-Angeboten
Gebuchte Werbeformen werden von theINDUSTRY gemäss den im Einzelnen vereinbarten Kriterien platziert.
3.3. Umbuchung durch den Werbeauftraggeber
Der Werbeauftraggeber ist berechtigt, rechtsgültige Werbeaufträge umzubuchen, wenn der Umbuchungswunsch theINDUSTRY spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Distributionstermin schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird, das vereinbarte monetäre Buchungsvolumen aufrecht erhalten bleibt, sich die Distribution des umgebuchten Volumens nicht wesentlich verzögert und theINDUSTRY hinsichtlich der gewünschten neuen Distributionstermine und ‑orte über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.
3.4. Messung der Leistung
Für die Messung der von theINDUSTRY erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das von theINDUSTRY verwendete Programm massgebend, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
3.5. Ausstrahlungszeitpunkt, ‑ort / Mängel bei Distribution
Kann die terminlich vereinbarte Ausstrahlung der Werbung aus gestalterischen Gründen einer oder mehrerer Websites, wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder anderer von theINDUSTRY nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird theINDUSTRY die Ausstrahlung auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen Platz innerhalb der vorgesehen Werbeträger-Angebote verlegen. Bei einer geringfügigen zeitlichen oder örtlichen Verlagerung der Distribution (innerhalb des Werbeträger-Angebotes), beispielsweise aus gestalterischen oder technischen Gründen der Website, bleibt der vereinbarte Tarif/Preis bestehen. theINDUSTRY informiert den Werbeauftraggeber bei erheblichen Verschiebungen umgehend. Erhebliche Verschiebungen sind die Distribution ausserhalb des vereinbarten Tages bzw. Zeitraums und die Distribution in einem anderen Werbeträger-Angebot. Sofern der Werbeauftraggeber der Verschiebung der Werbung bzw. der Einbettung der Werbung in ein anderes Umfeld (insb. andere Website-Angebote oder anderer Site-Teile) nicht unverzüglich schriftlich widerspricht, gilt dies als sein Einverständnis. Kann die Werbung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, oder im Fall des Widerspruchs durch den Werbeauftraggeber bei der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld, hat der Werbeauftraggeber Anspruch auf die Rückzahlung des Grundpreises gemäss Ziff. 4.1 dieser AGB. Wird die vereinbarte Distribution aus Gründen, die theINDUSTRY zu vertreten hat, nicht oder falsch ausgeführt, kann theINDUSTRY nach eigenem Ermessen die vereinbarungsgemässe Durchführung des Werbeauftrages unverzüglich durch gleichwertige Ersatzdistribution wiederholen (Nachbesserung). Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ist die Nachbesserung aus von den Werbeträgern oder von theINDUSTRY zu vertretenden Gründen fehlgeschlagen, kann der Werbe-auftraggeber vom Auftrag zurücktreten. Es gelten die Haftungsbestimmungen von Ziff. 7. Der Werbeauftraggeber hat die in Auftrag gegebenen Werbeformen während der Distribution oder unverzüglich danach zu prüfen und allfällige Mängel spätestens innerhalb von 4 Tagen nach der Distribution schriftlich anzuzeigen, da ansonsten die Ausführung des Auftrages als genehmigt gilt.
3.6. Cookies, Laufzeit & Bestimmungen
Bei Bannereinblendungen oder Besuchen von Webseiten und/oder Landingpages werden Cookies eingesetzt, welche komplett anonyme Daten über Laufzeit, Click-Verhalten sowie Anzahl Bannereinblendungen eines einzelnen Banners pro Unique User enthalten. Diese Informationen werden für z.B. Frequency Capping und/oder Behavioral Targeting/Re-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Die maximale Cookie-Lebensdauer beträgt 90 Tage. theINDUSTRY speichert keinerlei User-bezogene Daten wie z.B. das «Surfverhalten» oder «Clickverhalten» zentral. Diese Daten werden in einem «Cloud-Computing» System dezentral auf den jeweiligen Rechnern der User anonym abgelegt (in Form von Cookies) und können nur via theINDUSTRY Adtags anonym ausgelesen werden. theINDUSTRY verpflichtet sich, kampagnen- sowie kundenbezogene Cookies nicht anderweitig einzusetzen als für Folgekampagnen desselben Kunden (bzw. derselben Agentur bei Agenturnetzwerken), behält sich jedoch explizit das Recht vor, bei jedem Setzen von Cookies (Cookie Drop) eigene Cookies einzusetzen, welche die Qualität des theINDUSTRY-Netzwerkes erhöhen. Diese «Parent Cookies» enthalten keine Angaben über Kampagnendetails oder Kunden/Agenturangaben, sondern es werden lediglich übergeordnete Themenbereiche (z.B. «Beauty & Health») zur Kennzeichnung, bzw. Verfeinerung von User-Profilen eingesetzt.
- PREISE
4.1. Grundpreis
Sämtliche von theINDUSTRY publizierten oder offerierten Preise sind Grundpreise. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Distribution der Werbeform auf den Website-Angeboten. Der Grundpreis enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten. Allfällige zusätzlichen Kosten stellt theINDUSTRY gesondert in Rechnung und sind vom Werbeauftraggeber zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich sodann zzgl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4.2. Preisänderungen
Änderungen der auf www.theINDUSTRY.ch publizierten oder offerierten Preise sind jederzeit möglich. Für rechtsgültig zustande gekommene Werbeaufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von theINDUSTRY mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbeauftraggebers ist theINDUSTRY berechtigt, die Distribution, mit den neuen Preisen auszuführen.
- RABATTE UND KOMMISSIONEN
5.1. Bar-Rabatte
theINDUSTRY kann unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 dieser AGB auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Bar-Rabatten oder anderen Vergünstigungen gewähren.
5.2. Fix- und Konzernrabatte
Feste Jahresabschluss-Rabatte und Konzern-Rabatte gewährt theINDUSTRY ausschliesslich im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss. Beanspruchen Konzerngesellschaften (massgebend für die Konzernzugehörigkeit ist der 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres) eine gemeinsame Rabattierung, ist eine schriftliche Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.
5.3. Beraterkommission / Werbeagenturvergütung, weitere Agenturentschädigungen
Agenturen erhalten, sofern sie ihre Kunden beraten oder entsprechende Dienstleistungen erbringen und dies nachweisen können, eine Beraterkommission (Werbeagenturvergütung). Der Werbeauftraggeber ist damit einverstanden, dass theINDUSTRY die Agenturen für speziell zwischen theINDUSTRY und den Agenturen vereinbarten Leistungen, welche bei theINDUSTRY zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt entschädigen kann. Der Kunde ist verpflichtet eventuelle Rückzahlungen (Kickback) ihrem Auftraggeber mitzuteilen.
5.4. Gewährleistung von Agenturen
Agenturen sichern theINDUSTRY die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte zu. Agenturen sichern theINDUSTRY insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert theINDUSTRY weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über die Rabatte informiert und dass sie sämtliche Rabatte ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Kundenbeziehung dies vorsieht.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Rechnungsstellung
theINDUSTRY stellt ihre Leistungen grundsätzlich nach erfolgter Distribution in Rechnung. theINDUSTRY behält sich vor, Distributionen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, monatlich per Ende Monat in Rechnung zu stellen.
6.2. Fälligkeit
Sämtliche Forderungen von theINDUSTRY sind ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.
6.3. Rechte bei Zahlungsverzug und Zahlungsschwierigkeiten
Bei Zahlungsverzug ist theINDUSTRY berechtigt, Verzugszinsen von 5% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Werbeauftraggebers oder im Falle von bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Werbeauftraggebers bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ist theINDUSTRY berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Werbeauftraggebers abhängig zu machen oder die Distribution zu unterlassen.
- GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG THEINDUSTRY
7.1 Gewährleistung
theINDUSTRY gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Erfüllung des Werbeauftrags. Der Werbeauftraggeber nimmt dabei zur Kenntnis, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten (Stand der Technik) eine vollumfänglich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels nicht gewährleistet werden kann.
7.2 Haftung
theINDUSTRY und die Werbeträger haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. theINDUSTRY übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt theINDUSTRY bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. In allen Fällen von Zurückweisung, Verschiebung, Umplatzierung, vorzeitiger Beendung oder Nicht-Distribution von rechtsgültigen Werbeaufträgen ist ein allfälliger Anspruch des Werbeauftraggebers auf die Rückerstattung des Grundpreises gemäss Ziff. 4.1. beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- HAFTUNG UND RECHTSGEWÄHRLEISTUNG DES WERBEAUFTRAGGEBER UND FREISTELLUNG
8.1. Haftung
Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, haften theINDUSTRY für Schäden, die sie schuldhaft durch Mangelhaftigkeit, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferung und Distribution von Werbemitteln oder sonstigen vertraglichen Pflichten verursachen. Kann die Distribution aus Umständen, die der Werbeauftraggeber zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, insbesondere weil theINDUSTRY Unterlagen oder Werbemittel nicht rechtzeitig, fehlerhaft, falsch gekennzeichnet oder in fehlerhaftem Format zur Verfügung gestellt worden sind, ist theINDUSTRY berechtigt, dem Werbeauftraggeber die für die Werbeleistung gemäss Werbeauftrag geschuldete Vergütung analog den Bestimmungen über die Konventionalstrafe (Ziff. 9.2) in Rechnung zu stellen. Dem Werbeauftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Werbeauftraggeber trägt die Gefahr und Kosten bei der Übermittlung der Werbemittel.
8.2. Rechtsgewährleistung
Der Werbeauftraggeber ist sodann dafür verantwortlich und sichert zu, dass er über sämtliche zur Distribution der Werbeformen in den entsprechenden Werbeträgern erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte verfügt und räumt theINDUSTRY mit Abschluss des Werbeauftrages die zur Erfüllung des Werbeauftrages erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Der Werbeauftraggeber und oder die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, ‑formen und ‑inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber‑, Namens‑, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) und weitere Bestimmungen (wie Lotterie‑, Spielbanken‑, Straf‑, Heilmittel‑, Alkohol‑, Lebensmittelgesetz usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen.
8.3. Freistellung
Sollte theINDUSTRY und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber‑, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber theINDUSTRY und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur verpflichtet sich diesfalls, theINDUSTRY und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistung), die theINDUSTRY und/oder dem Werbeträger aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. theINDUSTRY verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers oder der Agentur abzuschliessen.
- RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN
9.1. theINDUSTRY
theINDUSTRY kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen sofort zurücktreten, wenn für theINDUSTRY bzw. für die Werbeträger nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen der Inhalte der Websites oder deren Einstellung erfolgen, insbesondere infolge von Massnahmen der Aufsichtsbehörden und in anderen zukünftig für die Ausführung der Aufträge unmöglichen oder unzumutbaren Fällen. theINDUSTRY kann sodann bis 10 Tage vor Beginn der Distribution zurücktreten, wenn sich eine Konkurrenzkonstellation zwischen Werbeauftraggeber und einem Partner eines Werbeträgers ergibt. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen.
9.2. Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe
In einzelnen begründeten Fällen kann theINDUSTRY dem Werbeauftraggeber bis zu 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution der Werbeform nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Falle schriftlich oder per E‑Mail an theINDUSTRY zu richten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn und sobald theINDUSTRY ihm ausdrücklich und schriftlich oder per E‑Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Werbeauftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich: zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50% weniger als 4 Kalendertage: 100% nach Beginn: 100% Die Beträge verstehen sich zzgl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Anwendbares Recht
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit theINDUSTRY abgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.
10.2. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig.
10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.4. Änderung AGB
theINDUSTRY ist berechtigt, ihre AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.theINDUSTRY.ch publiziert. Werbeauftraggeber mit laufenden Verträgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.
10.5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.6. Verrechnungsausschluss
Der Werbeauftraggeber verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.
Zürich, April 2020, theINDUSTRY AG